AOK Bayern Compliance
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Sie haben
keinen Hinweis
auf konkretes Compliance-Fehlverhalten, vielmehr befinden Sie sich in einer Dilemma-Situation. Ihnen ist nicht klar, welches Verhalten den geltenden Regeln entspricht und von Ihnen erwartet wird. Nutzen Sie das
Beratungsangebot
der Stabsstelle Compliance. Wir werden Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um regeltreu zu bleiben und dabei sich selbst und die AOK Bayern zu schützen. Selbstverständlich können Sie hierbei auch anonym bleiben. Bedenken Sie im Abwägen der Anonymität bitte, dass einer rein schriftlichen Beratung natürliche Grenzen im gegenseitigen Verständnis gesetzt sind, da es nicht möglich ist, in einen intensiveren Austausch zu gehen.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz, Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Vorsätzliche Verstöße gegen Arbeits- oder Dienstanweisungen
Arbeitszeitverstöße
Vertrieb / Wettbewerb / Vergaberecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Diebstahl / Unterschlagung / Betrug / Untreue →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Diebstahl:
Stehlen; die Wegnahme persönlichen Eigentums mit der Absicht, sich unrechtmäßigen Besitz zu verschaffen.
Unterschlagung:
Unbefugtes Aneignen dienstlich anvertrauter Sachen und Gegenstände (z. B. Arbeitsmaterialien, Mobiliar, IT-Hardware, sonstiges Unternehmenseigentum).
Betrug:
Ist ein Vorgang, bei dem jemand einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft.
Untreue:
Untreu handelt derjenige, welcher die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder durch andere Vorgänge eingeräumte Erlaubnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht.
Interessenskonflikte →
Bei einem Interessenskonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Manipulation von Geschäftsdokumenten / Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Korruption →
Bei Korruption handelt es sich um einen Interessenskonflikt, bei dem ein privates oder persönliches Interesse die objektive Pflichterfüllung beeinträchtigt. Hierzu zählen auch Bestechung und Bestechlichkeit oder unangemessene Beziehungen zu tatsächlichen und potentiellen Geschäfts- bzw. Vertragspartnern sowie Lieferanten, Versicherten oder Arbeitgebern. Zu Korruption kann auch der Missbrauch vertraulicher Informationen zählen.
Sonstiges strafbares oder ordnungswidriges Verhalten →
Jegliches strafbares und ordnungswidriges Verhalten von Mitarbeitern mit dienstlichem Bezug, zum Beispiel sexuelle Nötigung, Körperverletzung, vorsätzlich falsche Meldung von Compliance-Sachverhalten; Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die nach bestem Wissen Vorgänge gemeldet haben.