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Diebstahl / Unterschlagung / Betrug / Untreue
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung

Diebstahl: Stehlen; die Wegnahme persönlichen Eigentums mit der Absicht, sich unrechtmäßigen Besitz zu verschaffen.
Unterschlagung: Unbefugtes Aneignen dienstlich anvertrauter Sachen und Gegenstände (z. B. Arbeitsmaterialien, Mobiliar, IT-Hardware, sonstiges Unternehmenseigentum).
Betrug: Ist ein Vorgang, bei dem jemand einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft.
Untreue: Untreu handelt derjenige, welcher die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder durch andere Vorgänge eingeräumte Erlaubnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht.

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Wolfgang Löcherer
Wolfgang Löcherer
Interventionsstelle Compliance
Rudolf Schmitt
Rudolf Schmitt
Interventionsstelle Compliance
Lisa Marie Hirschvogel
Lisa Marie Hirschvogel
Fachbereichsleiterin Compliance-Management

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